Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 17.04.2013 - S 10 AS 1363/13 ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden - vergleichbare Notlage - wiederholte Stromschulden und -sperrung - sozialwidriges Verhalten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versagung der Hilfegewährung bei sozialwidrigem Herbeiführen von Rückständen (Stromschulden); Ausscheiden einer erneuten Übernahme von Stromschulden bei erheblichen Zweifeln an der zukünftigen zuverlässigen Vermeidung der Entstehung neuer Stromschulden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 17.04.2013 - S 10 AS 1363/13
In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Rückständen erscheint eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2013, L 2 AS 842/13 ER-B; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010, L 3 AS 557/10 B ER).In einem solchen Fall wird die Notlage gezielt zu Lasten des Leistungsträgers herbeigeführt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2013, L 2 AS 842/13 ER-B; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010, L 3 AS 557/10 B ER).
Diese Wirtschaftlichkeit ist vorliegend nicht mehr gegeben (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2013, L 2 AS 842/13 ER-B).
- LSG Rheinland-Pfalz, 27.12.2010 - L 3 AS 557/10
Kein Darlehen für Stromschulden im Bereich des SGB II bei sozialwidrigem …
Auszug aus SG Karlsruhe, 17.04.2013 - S 10 AS 1363/13
In einem solchen Fall sozialwidrigen Herbeiführens von Rückständen erscheint eine Hilfegewährung nicht gerechtfertigt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2013, L 2 AS 842/13 ER-B; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010, L 3 AS 557/10 B ER).In einem solchen Fall wird die Notlage gezielt zu Lasten des Leistungsträgers herbeigeführt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.2013, L 2 AS 842/13 ER-B; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010, L 3 AS 557/10 B ER).
Im Übrigen sind insoweit und auch mit Blick auf die Jahreszeit gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu befürchten (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010, L 3 AS 557/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2010, L 29 AS 2052/09 B ER).
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 14 AS 2105/12
Zur Übernahme von wiederholten Stromschulden
Auszug aus SG Karlsruhe, 17.04.2013 - S 10 AS 1363/13
In den mit einer Stromsperre verbundenen Auswirkungen liegt grundsätzlich eine mit der Sicherung der Unterkunft vergleichbare Notlage entsprechend § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II vor (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2012, L 14 AS 2105/12 B ER).Dies umso mehr, wenn ihm bereits früher Mittel für Stromschulden gewährt worden sind und er sich sein Verhalten von damals nicht vor Augen geführt hat, sondern wiederum Ursachen für das Auflaufen von Stromschulden setzt (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2012, L 14 AS 2105/12 B ER).
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2010 - L 29 AS 2052/09
Übernahme von Mietschulden durch den Grundsicherungsträger durch einstweiligen …
Auszug aus SG Karlsruhe, 17.04.2013 - S 10 AS 1363/13
Im Übrigen sind insoweit und auch mit Blick auf die Jahreszeit gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu befürchten (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010, L 3 AS 557/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2010, L 29 AS 2052/09 B ER). - SG Nürnberg, 20.06.2012 - S 6 AS 547/12
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromschulden durch Nichtzahlung …
Auszug aus SG Karlsruhe, 17.04.2013 - S 10 AS 1363/13
Zudem ist zu bedenken, dass die Antragstellerin, die auf die Folgen der Stromsperre für ihre Kinder besonders hingewiesen hat, als Personensorgeberechtigte selbst vorrangig verpflichtet ist, sich um deren Versorgung zu kümmern (vgl. im Übrigen auch SG Nürnberg, Beschluss vom 20.06.2012, S 6 AS 547/12 ER, wonach sich die Kinder das Verhalten ihrer Eltern als ihrer gesetzlichen Vertreter gemäß § 278 Satz 1 Alt. 1 i. V. m. §§ 1626, 1629 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - zurechnen lassen müssen).